Was ist Handwerk?
Wer über „Mitmach-Web“ und Handwerksbetriebe nachdenkt, der wird nicht umhin können, sich zuerst einmal mit den Unterschiedlichkeiten der einzelnen, über 140 Gewerke umfassenden Betriebsausrichtungen auseinander zu setzen.
Viele kleine Handwerker arbeiten für einen Kundenkreis, der keine 500 Meter vom Geschäft wohnt und „seinen“ Betrieb seit Jahren kennt. Aus Kundensicht bestehen – zumal in ländlicheren Gegenden – kaum Alternativen zum langjährigen Metzger, Bäcker, Konditor oder Friseur, ohne Auto, Fahrrad oder Motorrad aus der Garage zu holen und eine längere Fahrzeit in Kauf zu nehmen – das hemmt auch diese Anbieter, sich weiter zu entwickeln oder neue Anstrengungen zu entfachen.
Zu den Gewerken, die ebenfalls nur schwer davon zu überzeugen sind, sich mit Web 2.0, mit Blogs, Wikis oder Networking-Plattformen auseinander zu setzen, gehören sicher auch Maurer, Betonbauer oder Metallsägen-Schärfer u.ä.. Um sich selbst ein Bild von den einzelnen Gewerken zu machen und die sich dahinter verbergenden Betriebszahlen richtig einschätzen zu können,
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können:
Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Steinmetzen und Steinbildhauer, Stukkateure, Maler und Lackierer, Gerüstbauer,Schornsteinfeger, Metallbauer, Chirurgiemechaniker, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Feinwerkmechaniker, Zweiradmechaniker,Kälteanlagenbauer, Informationstechniker, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker, Büchsenmacher, Klempner,Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer, Tischler, Boots- und Schiffbauer, Seiler, Bäcker,Konditoren, Fleischer, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker, Friseure, Glaser, Glasbläser und Glasapparatebauer, Vulkaniseure und Reifenmechaniker
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können – Zulassungsfreie Handwerke:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Uhrmacher, Graveure, Metallbildner, Galvaniseure, Metall- und Glockengießer, Schneidwerkzeugmechaniker, Gold- und Silberschmiede, Parkettleger, Rolladen- und Jalousiebauer, Modellbauer, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Holzbildhauer, Böttcher, Korbmacher, Damen- und Herrenschneider, Sticker, Modisten, Weber, Segelmacher, Kürschner, Schuhmacher, Sattler und Feintäschner, Raumausstatter, Müller, Brauer und Mälzer, Weinküfer, Textilreiniger, Wachszieher, Gebäudereiniger, Glasveredler, Feinoptiker, Glas- und Porzellanmaler, Edelsteinschleifer und -graveure, Fotografen, Buchbinder, Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker, Siebdrucker, Flexografen, Keramiker, Orgel- und Harmoniumbauer, Klavier- und Cembalobauer, Handzuginstrumentenmacher, Geigenbauer, Bogenmacher, Metallblasinstrumentenmacher, Holzblasinstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher, Vergolder, Schilder- und Lichtreklamehersteller
Handwerksähnliche Gewerbe:
Eisenflechter, Bautentrocknungsgewerbe, Bodenleger, Asphaltierer (ohne Straßenbau), Fuger (im Hochbau), Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden), Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau), Betonbohrer und -schneider, Theater- und Ausstattungsmaler, Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung, Metallschleifer und Metallpolierer, Metallsägen-Schärfer, Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren), Fahrzeugverwerter, Rohr- und Kanalreiniger, Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Holzschuhmacher, Holzblockmacher, Daubenhauer, Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung), Muldenhauer, Holzreifenmacher, Holzschindelmacher, Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Bürsten- und Pinselmacher, Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung, Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration), Fleckteppichhersteller, Klöppler, Theaterkostümnäher, Plisseebrenner, Posamentierer, Stoffmaler, Stricker, Textil-Handdrucker, Kunststopfer, Änderungsschneider, Handschuhmacher,Ausführung einfacher Schuhreparaturen, Gerber, Innerei-Fleischer (Kuttler), Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör), Fleischzerleger, Ausbeiner, Appreteure, Dekateure, Schnellreiniger, Teppichreiniger, Getränkeleitungsreiniger, Kosmetiker, Maskenbildner, Bestattungsgewerbe, Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung), Klavierstimmer, Theaterplastiker, Requisiteure, Schirmmacher, Steindrucker, Schlagzeugmacher, Klein-Handwerker
Handwerkskammern weisen darauf hin, dass sie häufig gegen eine Wand rennen, wenn sie ihren Betrieben Hilfen bei der Erstellung von Webseiten o.ä. anbieten. Wie kann man da allen Ernstes über Web 2.0-Aktivitäten für das Handwerk nachdenken??
Da die erwähnten Gruppen aber nicht das Gros der Handwerksbetriebe ausmachen und sich insbesondere städtische und jüngere Unternehmer der Tatsache bewusst sind, dass die Konkurrenz größer und marketing-orientierter wird, wird ein Nachdenken über Differenzierung, Spezialisierung und Alleinstellung des Angebotes und seiner Vermarktung auch für Handwerks-Unternehmen immer notwendiger (vor einigen Jahren trafen auch Themen wie Marketing oder PC auf Ablehnung bei Handwerkern).
Was bedeutet Web 2.0 für das Handwerk?
Handwerker brauchen, wie andere Unternehmen auch, neue Kunden, die es zu finden gilt. Das kann man unter anderem dadurch, dass man sein Angebot spezialisiert oder weiter differenziert, um neue Käuferschichten, Marktlücken oder Nischen zu finden. Dieses Angebot muss aber kommuniziert werden. Dabei genügt die eigene Webseite schon lange nicht mehr – Portale, Plattformen und verbesserte Präsentationsmittel sind notwendig, um sich darzustellen, zu unterscheiden und gefunden zu werden.
Empfehlungs-Marketing ist ein wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang. Der Aufbau von Vertrauen über herausragende Leistungen, verbunden mit positiven Veröffentlichungen zufriedener oder (besser noch) begeisterter Kunden. So lassen sich neue Kunden kostengünstig gewinnen und bei entsprechenden Marketing-Maßnahmen auch halten.
Spezialisierungen und Angebots-Ausprägungen lassen sich allerdings auf der eigenen Webseite nur unzureichend und mit hohem Aufwand kommunizieren. Mögliche Kunden finden den speziellen Handwerker in den Suchmaschienen nur schwer – hier sind Networking-Plattformen hilfreiche Instrumente. Über ein Blog können sich auch Kleinst-Unternehmer erfolgreich differenzieren (Beispiel: Saft-Blog), sich kommnunikativ vollkommen von Konkurrenten absetzen und eine Alleinstellung aufbauen, die dann schwerlich vom Wettbewerber imitiert werden kann.
Welche WEB 2.0-Maßnahmen sollten Handwerkskammern anbieten?
Die Kammern sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Sie sind verpflichtet, ihren Mitglieds-Betrieben sinnvolles „Handwerkszeug“ zur Vermarktung ihrer Leistungen bereit zu stellen.
Meines Erachtens hat die moderne Ausrichtung eines HWK-Angebotes 4 Bestandteile:
1. Networking-Plattform zum Austausch der Unternehmer untereinander
2. eLearning-Modul zur Weiterbildung und ggf. als Berufs-Ausbildungs-Tool
3. Shoppingmeilen für den Endverbraucher mit Empfehlungs-Möglichkeiten als Bindeglied im B2C
4. Versteigerungs-Plattform für den B2C-Bereich als Ergänzung der Shoppingmeilen
Eine Verknüpfung dieser 4 Bestandteile hätte viele konkrete Einstiegs-Mitmach-Angebote für alle Handwerksbetriebe.
Auf der Networking-Plattform könnte nicht nur ein Austausch unter Kollegen satttfinden, hier wäre auch die Möglichkeit gegeben, Kollegen mit Spezialisierungen als Subunternehmer ausfindig zu machen, oder andere Unternehmer zu kontaktieren, um zwischenzeitliche Lieferengpässe zu bewältigen. Job- und Ausbildungs-Börsen als Menupunkt könnten die heutigen Insellösungen der Kammern u.a. ablösen.
Weiterbildung oder die Ausbildung des Nachwuches zu organisieren und mit modernen Mitteln wie virtuelles Klassenzimmer und 1:1-Chats von Lernenden und Lehrenden können durch eine Lernplattform in die Networking-Aktivitäten eingebunden werden.
Die Consumer werden durch „Shoppingmeilen“ mit Google-Maps-Anbindung, digitalen Visitenkarten oder Videos, Bonusmarken oder 24.Std-Angeboten in das System integriert. Hier haben auch die Bäcker, Metzger und Friseure um die Ecke einen direkten Nutzen vom Mitmach-Web, zumal die Endverbraucher über Kommentierungen und Bewertungen aufgefordert werden, ein möglichst positives Statement zur (Handwerks-)Leistung des Betriebes abzugeben. Betriebe könnten angehalten werden, einen e-shop aufzubauen und so am wachsenden Umsatz aus e-commerce teilzunehmen.
An den zunehmenden Umsätzen durch Versteigerungen könnten Handwerksbetriebe durch die Einbindung eines entsprechenden Versteigerungs-Tools partizipieren – eine Kooperation mit bestehenden Portalen ist dabei eine denkbare und dankbare Variante.
Es gibt viele Chancen im attraktiven WEB2.0, Unternehmen zu präsentieren und Unternehmer neugierig zu machen. Mehrwerte schaffen wir durch die Verknüpfung von Business- und Consumer-Angeboten, die beiden Seiten Nutzen bringen. Allerdings wird es in der konservativen Klientel der Kammern viel Überzeugungsarbeit kosten.
Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2946 – 2947
Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerke
Nr.
- 1
-
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- 2
-
Betonstein- und Terrazzohersteller
- 3
-
Estrichleger
- 4
-
Behälter- und Apparatebauer
- 5
-
Uhrmacher
- 6
-
Graveure
- 7
-
Metallbildner
- 8
-
Galvaniseure
- 9
-
Metall- und Glockengießer
- 10
-
Schneidwerkzeugmechaniker
- 11
-
Gold- und Silberschmiede
- 12
-
Parkettleger
- 13
-
Rolladen- und Jalousiebauer
- 14
-
Modellbauer
- 15
-
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
- 16
-
Holzbildhauer
- 17
-
Böttcher
- 18.
-
Korbmacher
- 19
-
Damen- und Herrenschneider
- 20
-
Sticker
- 21
-
Modisten
- 22
-
Weber
- 23
-
Segelmacher
- 24
-
Kürschner
- 25
-
Schuhmacher
- 26
-
Sattler und Feintäschner
- 27
-
Raumausstatter
- 28
-
Müller
- 29
-
Brauer und Mälzer
- 30
-
Weinküfer
- 31
-
Textilreiniger
- 32
-
Wachszieher
- 33
-
Gebäudereiniger
- 34
-
Glasveredler
- 35
-
Feinoptiker
- 36
-
Glas- und Porzellanmaler
- 37
-
Edelsteinschleifer und -graveure
- 38
-
Fotografen
- 39
-
Buchbinder
- 40
-
Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker
- 41
-
Siebdrucker
- 42
-
Flexografen
- 43
-
Keramiker
- 44
-
Orgel- und Harmoniumbauer
- 45
-
Klavier- und Cembalobauer
- 46
-
Handzuginstrumentenmacher
- 47
-
Geigenbauer
- 48
-
Bogenmacher
- 49
-
Metallblasinstrumentenmacher
- 50
-
Holzblasinstrumentenmacher
- 51
-
Zupfinstrumentenmacher
- 52
-
Vergolder
- 53
-
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Abschnitt 2: Handwerksähnliche Gewerbe
Nr.
- 1
-
Eisenflechter
- 2
-
Bautentrocknungsgewerbe
- 3
-
Bodenleger
- 4
-
Asphaltierer (ohne Straßenbau)
- 5
-
Fuger (im Hochbau)
- 6
-
Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
- 7
-
Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
- 8
-
Betonbohrer und -schneider
- 9
-
Theater- und Ausstattungsmaler
- 10
-
Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
- 11
-
Metallschleifer und Metallpolierer
- 12
-
Metallsägen-Schärfer
- 13
-
Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
- 14
-
Fahrzeugverwerter
- 15
-
Rohr- und Kanalreiniger
- 16
-
Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
- 17
-
Holzschuhmacher
- 18
-
Holzblockmacher
- 19
-
Daubenhauer
- 20
-
Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
- 21
-
Muldenhauer
- 22
-
Holzreifenmacher
- 23
-
Holzschindelmacher
- 24
-
Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
- 25
-
Bürsten- und Pinselmacher
- 26
-
Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
- 27
-
Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
- 28
-
Fleckteppichhersteller
- 29
-
Klöppler
- 30
-
Theaterkostümnäher
- 31
-
Plisseebrenner
- 32
-
Posamentierer
- 33
-
Stoffmaler
- 34
-
Stricker
- 35
-
Textil-Handdrucker
- 36
-
Kunststopfer
- 37
-
Änderungsschneider
- 38
-
Handschuhmacher
- 39
-
Ausführung einfacher Schuhreparaturen
- 40
-
Gerber
- 41
-
Innerei-Fleischer (Kuttler)
- 42
-
Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
- 43
-
Fleischzerleger, Ausbeiner
- 44
-
Appreteure, Dekateure
- 45
-
Schnellreiniger
- 46
-
Teppichreiniger
- 47
-
Getränkeleitungsreiniger
- 48
-
Kosmetiker
- 49
-
Maskenbildner
- 50
-
Bestattungsgewerbe
- 51
-
Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
- 52
-
Klavierstimmer
- 53
-
Theaterplastiker
- 54
-
Requisiteure
- 55
-
Schirmmacher
- 56
-
Steindrucker
- 57
-
Schlagzeugmacher
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